Von hier aus können Sie direkt zum Inhalt springen

Ernst CranReden & RitualeNürnberg

Ein offenes Wort am offenen Grab

Im März 2010

Der Notizzettel füllte sich während des Trauergespräches mit Angaben über Person und Leben des Verstorbenen. Allmählich wuchs der Umfang von Daten und Wesensmerkmalen, die den Lebensweg und die Persönlichkeit des Toten kennzeichneten. Neben dieser "Wissensliste" aber wuchs auch eine andere Liste auf dem Notizblock des Redners: Die derjenigen Fakten und Eigenschaften den Verstorbenen betreffend, die in der Rede auf jeden Fall nicht erwähnt werden sollten. "Es soll nichts Negatives über den Toten gesagt werden", so wurde diese Abteilung des Gespräches kommentiert - und selbstverständlich würde der Redner sich an diese Vorgabe auch halten.

Eine Trauerrede hat sich ganz gewiss an zwei generellen Vorgaben messen zu lassen: Sie soll sich einer Wertung über den Verstorbenen enthalten und sie soll der Wahrhaftigkeit verpflichtet bleiben. Zuweilen endet die Beachtung dieser beiden Gesichtspunkte in einem Spagat - je extremer oder markanter die Inhalte sind, um die es geht. Die Wünsche der Angehörigen sind dabei in der Regel sehr konkret: Eine erste, zweite oder gar dritte Ehe soll unerwähnt bleiben - inklusive daraus entstandener Kinder. Bestimmte Personen sollen keinesfalls namentlich genannt werden. Spezifische Charaktereigenschaften des Toten oder spezielle Lebensumstände wie Lebensphasen sollen weggelassen werden - Alkoholismus oder gar auch das Thema „Suizid“ sollen außen vor bleiben. Solchen Anliegen in der Rede gerecht zu werden erfordert zum Einen das Absehen von jeder Form der "Vollständigkeit" einer Lebensbeschreibung - auch ohne bewusste Auslassungen bleibt eine Lebensschilderung immer lückenhaft und eklektisch. Dazu aber kommt, dass die ausgewählten Inhalte auch ihre jeweils sprachlich angemessene Ebene zu finden haben. Je schwieriger die Thematik, desto behutsamer hat Sprache sich ihr zu nähern. Je problematischer die lebensbezogene Faktenlage, desto klarer muss die Abgrenzung von jeder Art der "Beurteilung" des Verstorbenen zutage treten. Diese Herausforderung findet ein Werkzeug zu ihrer Bewältigung in einer sorgfältigen Auswahl des Wortschatzes - negativ besetzte Begriffe sind hierbei zu vermeiden - und in der Anwendung stilistischer Merkmale wie poetischer Umkleidungen auf metaphorischer Ebene. Am deutlichsten kann der Redner sich der Wahrhaftigkeitspflicht stellen, indem er wörtliche Zitate des Verstorbenen selbst verwendet. Als rhetorisches Stilmittel ist es gar möglich, dem Toten als "gedachtes Zitat" Sätze in den Mund zu legen, in denen er selbst ein ihm glaubhaft unterstelltes - und im Vorgespräch dokumentiertes - Resümee seines Lebens und seiner Persönlichkeit formuliert.

Manchmal finden alle diese Stränge ihr Ziel und Teilnehmer einer Trauerfeier erkennen in dem Gesagten sowohl die markanten und auch fragwürdigen Wesenszüge eines Verstorbenen wie auch die bewusste Strategie des Redners, bei aller Klarheit von verletzenden oder bloßstellenden Formulierungen wie Inhalten abzusehen. Ausdruck verschafft sich eine solche gefühlte Stimmigkeit zuweilen in einem verwunderten Kommentar inmitten der dann schon gelockerten Stimmung einer sich der Trauerfeier anschließenden Kaffeerunde: "Bei Ihnen klingen ja selbst die schlimmsten Dinge positiv!"

Ernst Cran

Archiv

Zurück zum Seitenfanfang