Von hier aus können Sie direkt zum Inhalt springen

Ernst CranReden & RitualeNürnberg

Ein offenes Wort am offenen Grab

Im Februar 2008

Der Wille des Verstorbenen war klar und deutlich geäußert worden: Er war aus der Kirche ausgetreten und wollte eine konfessionsfreie Gestaltung seines Abschieds. Bestatter wie Angehörige kamen diesem Wunsch nach und trafen alle Vorbereitungen und Entscheidungen. Der Termin war abgestimmt, die Musikstücke waren ausgewählt, das Vorgespräch mit dem Redner war verabredet. Am Ende aber fand dann doch eine kirchliche Feier statt: Der evangelische Ortspfarrer der Landgemeinde war bei der Witwe vorstellig geworden und hatte sich für zuständig erklärt. Wenig später stimmten die Angehörigen einer kirchlichen Feier zu - der Redner wurde gegen Zahlung eines Ausfallhonorars wieder ausgeladen.

Nur vordergründig geht es bei solchen Kollisionssituationen um den Willen des Verstorbenen. Ebenso wenig geht es um die - aus "seelsorgerlichen Überlegungen" heraus sicherlich einzubeziehenden - Wünsche der Angehörigen. Beide Aspekte von Seiten der Betroffenen stehen hinter einem anderen Aspekt zurück: Der Demonstration von Hausrecht und Macht einer Institution gegenüber Menschen, derer sie habhaft zu sein glaubt. Schließt ein Pfarr-Herr die Kirchentür vor einer Trauergemeinde zu, so übt er damit formell korrekt sein Hausrecht aus. Eine nicht-kirchliche Veranstaltung in kirchlichen Räumen kann er natürlich verweigern. Sofern diese dann doch zugelassen wird, ist sie oft von kuriosen Begleiterscheinungen wie einer Tonaufnahme der Rede, der beobachtenden Anwesenheit von Kirchen-vorstehern oder der Auflage beispielsweise eines Vater Unsers begleitet. Bleibt die Kirchentür verschlossen - und lässt der betreffende Kirchenvertreter sich auch durch eine Spende nicht erweichen - dann steht die Trauergemeinde unter Umständen draußen im Wind und im Regen. Jedenfalls steht sie damit auch unter freiem Himmel und ist diesem diesbezüglich umso näher. Ausgeschlossen statt eingemauert. Natur statt steinerne Fixiertheit. Im Zweifelsfall also zurück zu den Wurzeln einer natürlichen Umgebung als sich den Zwängen vorgegebener Inhalte und Formen ergeben, die dem Abschied womöglich die Authentizität und den Respekt rauben. Man kann dem Machtgebaren der Konfessionen also widerstehen. Es gibt für jeden die Alternative, auch im Abschied Zeichen zu setzen, die den Menschen dienen und nicht der Zementierung althergebrachter Pfründe und Strukturen. Man kann das achten, worum es im Abschied geht - das Gedenken an einen gegangenen Menschen - ohne dessen letzten Willen auf dem Altar der Konformität zu opfern.

Dieses Mal allerdings unterblieb dieser Mut. Dieses Mal stach dieses eine Argument, das der evangelische Landpfarrer den Angehörigen nahe brachte: Er drohte schlicht mit dem Kirchenschlüssel und mit der verschlossenen Kirchentür. Im ländlichen Bereich immer noch ein wirksames und funktionierendes Mittel sozialer Ausgrenzung - und für den Pfarr-Herren die Gelegenheit, von der Kanzel herab zu verkünden, dass sein angestrebtes klärendes Gespräch mit dem ausgetretenen Verstorbenen leider nicht stattgefunden habe ...

Ernst Cran

Zurück zum Seitenfanfang